Taufe

Wenn Sie Ihr Kind zur Taufe anmelden wollen, dann rufen Sie in Ihrem für Sie zuständigen Pfarrbüro an oder kommen Sie einfach mit der Geburtsurkunde und Ihrem Stammbuch während der Öffnungszeiten vorbei.

Im Pfarrbüro erfahren Sie die Tauftermine.

Unsere Taufkatechten werden Sie an ein oder zwei Abenden auf die Taufe vorbereiten.

Taufpaten

"Taufpate oder Taufpatin kann werden, wer in der katholischen Kirche getauft wurde, die Erstkommunion empfangen und das Sakrament der Firmung erhalten hat.

Nach dem Kirchenrecht liegt das Mindestalter bei 16 Jahren; sinnvoll ist, wenn ein Pate schon volljährig ist. Notwendig ist eine Person als Pate oder Patin; traditionell werden ein Pate und eine Patin erwählt. Neben dieser einen Person, die vollständiges Mitglied der katholischen Kirche sein muss, können auch Angehörige anderer christlichen Konfessionen (evangelisch, orthodox, anglikanisch) gemeinsam mit diesem katholischen Paten Taufzeuge sein.

Wer aus der katholischen Kirche ausgetreten ist, kann nicht für das Patenamt zugelassen werden. Eine religiöse Patenschaft hat keinerlei Auswirkungen im bürgerlichen Recht."